Fr
09
Okt
2009
Bei Häusern ohne Keller,also mit Bodenplatte haben wir bei unserer Wärme-
-bedarfsberechnung eine Dämmung zum Erdreich von 53 mm Pur Dämmung
und 35 mm Verbunddämmung.(Standard EFH und DIN Bodenplatte).
Diese Dämmung braucht aber eine Fußbodenaufbauhöhe von 150 mm.
Da viele Häuser aus baulichen Gründen(Brüstungshöhe,Treppenhöhe u.a.)
eine max.Fußbodenaufbauhöhe von 120-130 mm benötigen,muss die Dämmung
um ca.20-30 mm gesenkt werden.Bei einer solchen Änderung der Dämmung ist
keine Gewährleistung nach der Wärmebedarfsverordnung mehr gegeben.
Die fehlende Dämmung muss Bauseits unter der Bodenplatte von dem Architekten bei Planung vorgesehen werden,bei Fußbodenheizung.Bei Montage
von Heizkörpern kein Thema.Wichtig für den Kunden ist das wir aus der Ge-
-währleistung raus sind und und von dem Architekt eine Gewährleistungsübernahme haben.Deswegen ist es wichtig als Bauherr mit dem
Architekten vor Baubeginn die Aufbauhöhe,Isolierung der Bodenplatte und ob
die Bodenplatte wasserdicht ist (Grundwasser).Sollte nämlich einfacher Beton
gewählt werden,muss zusätzlich auf die Bodenplatte eine Feuchtigkeitssperre
gelegt werden.(Keine Estrichfolie ca.60 Euro bei 70 qm sondern Bitumen im
Kaltklebeverfahren ca. 800 Euro bei 70 qm.)
PS:Nächster Eintrag am 12.10.2009,muss morgen um 10 Uhr noch eine
Fußbodenheizung in Sindorf entlüften und habe dann Wochenende.