Mi
21
Apr
2010
Habe heute Gespräch mit dem Chef vom RWE Zählerwerk gehabt.
Auf die neue Kehrverordnung reagieren auch die Versorger und in den nächsten Wochen gehen schreiben raus wo mitgeteilt wird das
eine Abnahme bei Gas-Zählerantrag keine Freigabe durch den Schornsteinfeger mehr benötigt wird,sondern der Stempel des Heizungsbauer reicht.In den neuen Anträgen gibt es kein Feld mehr
für Abnahme der Abgasanlage durch den Schornsteinfeger.Im Gegenzug können Schornsteinfegermeister nach einem TRGI-Lehrgang und Eintrag in die Handwerksrolle bei Versorgern eine Konzession bekommen und dürfen Kessel und Gasleitungen legen.
In Köln habe sich 60 eingetragen,im Kreis Bergheim noch keiner.
Auch in der neuen TRGI sind viele Änderungen z.b. in der alten hieß es Druckprobe der Gasleitung nach 12 Jahren empfohlen,heute ist das vorgeschrieben.Versicherungen werden bei Schäden diese neue Vorschrift bestimmt nutzen und Nachweise fordern.Es gibt noch mehr wichtige änderungen die sich vor allem auf Bauversicherungen des Kunden auswirkt,das Problem ist aber das viele Heizungsbauer sich selber nicht mal schlau machen.Die Kollegen sollten bei den neuen Anträgen mal das Kleingedruckte lesen,wir kriegen jetzt noch das Abgas reingedrückt und später kommt noch Zählereinbau u.a.